Zuchtbuchamt IDR e.V.

 

Zuchtbuchbuchamt IDR e.V
Nicole Litmann

Carlslust 10 
17348 Mildenitz
Mobile: +49 (0) 1525 4214883                                                                                                                        e-Mail:  zuchtbuchamt_idr.ev@aol.com


Und bitte dran denken das die Gebühr für die Ahnenpässe/Ahnentafeln im vorraus auf das Vereinskonto entrichten werden.

Preise stehen in der Gebührenverordnung.

Hier die Bankverbindung für die Ahnentafeln und Pässe + Versandkosten

 

Kontoinhaber: IDR
IBAN: DE43 1505 1732 0100 0039 40
BIC: NOLADE21MST


Zuchtbuchamt IDR e.V. 

 

1. Wurfmeldung:

Jeder Züchter ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen seinen Wurf beim Zuchtbuchamt schriftlich zu melden. (Formular ist im Mitgliederbereich zu finden und ausgefüllt einzureichen)


 
2. Beantragung der Ahnentafeln oder Ahnenpässe:

Bitte erst alle Unterlagen nach der Wurfabnahme einreichen.

!!! Bis spätestens 3 Monate nach der Wurfabnahme müssen alle Unterlagen eingereicht sein. !!!

- Wurfabnahme kann ab der 6. Woche und muss bis spätestens 9. Lebenswoche der Welpen durch ein Zuchtwart oder Tierarzt erfolgen. (alle Welpen müssen dann gechipt sein)

Benötigte Unterlagen: ( bitte alles in Kopie einreichen)

- Wurfabnahme vom IDR (bitte komplett in Druckschrift ausfüllen)

- Wurfmeldeschein vom IDR (bitte komplett in Druckschrift ausfüllen)

- Deckschein vom IDR (mit Kontaktdaten, Datum und Unterschrift vom Deckrüdenbesitzer)

ALLE Formulare sind im Mitgliederbereich zu finden !!!

 

Unterlagen der Elterntiere:

Bitte beachten:

Seit dem 01.01.2017 ist das DNA-Profil im IDR Pflicht.

Es gelten hier auch keine Sonderregeln mehr.

Jeder Züchter hat dies spätestens bei nächsten Wurf nachzureichen.

- DNA-Profil ist für die Mutter auf jeden Fall Pflicht.

- DNA-Profil vom fremden Deckrüden wenn vorhanden

-Bei eigenen Deckrüden ist dann das DNA-Profil natürlich auch Pflicht

- ZTP beider Elterntiere

- Ahnentafeln

- Untersuchungsergebnisse (siehe Zuchtordnung und Untersuchungsliste Rassehunde)

Bei Bedarf : Titel und Championate von Ausstellungen, Prüfungsergebnisse usw. 


3. Fertig stellen der Ahnentafeln oder Ahnenpässe

Nach erhalt aller Unterlagen ist das Zuchtbuchamt bemüht so schnell wie möglich den Antrag zu bearbeiten und ihnen ihre Papiere zu zuschicken.

- In seltenen Fällen kann es aber auch zu einen Bearbeitungszeitraum von vier bis sechs Wochen kommen.

 
4. WICHTIG !!!

Bei nicht vollständigen Unterlagen kann ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.

- Bei fehlen der Untersuchungsergebnisse und/oder der DNA-Profile werden ab sofort nur noch Registerahnentafel oder Pässe ohne Ahnen ausgestellt.

Grund:

Ein Hund ohne Untersuchungen gehört nicht in die Zucht.

Bei ein Hund ohne DNA-Profil kann man nicht eindeutig die Elternschaft nachweisen.
 


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